Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie Laucherttal vom August 2016

Allgemeines

Die Kurse und Veranstaltungen der Akademie Laucherttal stehen allen Personen und Personengruppen (Firmen, Vereinen etc.) offen. Für die Teilnahme sind privatrechtliche Entgelte („Teilnehmergebühr“) zu zahlen. Die Höhe der Teilnehmergebühr ist in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt. Jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Anmeldung und Bezahlung

Die Teilnehmer/innen melden sich bis eine Woche vor Kursbeginn schriftlich, persönlich, telefonisch oder per Internet bei der Akademie Laucherttal an. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zur Teilnahme an einem Kurs erforderlich. Eine telefonische Anmeldung sowie die Anmeldung per Internet oder Weitermeldeliste ist nur in Verbindung mit der Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandats möglich. Die Anmeldung ist verbindlich. Abbuchungen erfolgen bei Tageskursen am vorherigen Werktag. Bei Kursen mit Folgeterminen nach dem 2. Kurstag.


Unsere Gläubiger-ID lautet DE86 ZZZ0 0000 0457 57
Barzahlungen sind nur bei persönlicher Anmeldung auf dem Rathaus in Gammertingen oder Winterlingen möglich. Kosten für Arbeitsmittel und Materialien sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten, es sei denn, dies ist in der Ausschreibung der Veranstaltung ausdrücklich aufgeführt.

Teilnehmerzahl bei Kursen

Die Teilnehmerzahl ist bei Kursen sowohl nach oben als auch nach unten begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Die Akademie Laucherttal behält sich vor, Anmeldungen zurückzuweisen. Ist die maximale Teilnehmerzahl eines Kurses erreicht, wird die Teilnehmerliste geschlossen und weitere Anmeldungen können nicht entgegengenommen und bestätigt werden. Zeigt sich, dass die Mindestteilnehmerzahl eines Kurses nicht erreicht werden wird, so ist die Akademie Laucherttal jederzeit berechtigt, den Kurs abzusagen. Teilnehmer, die ihre Kursgebühren bereits entrichtet haben, erhalten die Kursgebühr erstattet. Unabhängig hiervon kann sich die Akademie Laucherttal entschließen, trotz Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl eine kostendeckende Alternative auszuarbeiten. Die Teilnahme an dieser Alternativlösung wird dann vorrangig den Teilnehmern angeboten, die sich für den abgesagten Kurs angemeldet hatten.

Absage

Bestätigt die Akademie Laucherttal eine Veranstaltung / einen Kurs, so bleibt für die Akademie Laucherttal
das Recht auf Absage jederzeit vorbehalten. Eine Absage durch die Akademie Laucherttal ist insbesondere möglich, wenn:
• die von der Akademie verpflichtete Kursleiterin / Kursleiter aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Akademie liegen (z. B. Krankheit) ausfällt.
• Gründe höherer Gewalt (Brand, Naturkatastrophe etc.) die Veranstaltung am geplanten Ort undurchführbar machen.
• Durch Absagen von Teilnehmern die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer unter die Mindest-Teilnehmerzahl sinkt.

Änderungsvorbehalt

Die Akademie behält sich vor, den Termin, Ort, Raum, Dozenten und unter Umständen den zeitlichen Ablauf der Veranstaltung jederzeit zu ändern. Im Falle von Änderungen des Termins und im Falle von solchen Änderungen des Veranstaltungsortes, die eine Verlegung in eine andere Stadt/Gemeinde bedeuten, haben angemeldete Teilnehmer das Recht, von der Teilnahme zurückzutreten und die Erstattung der Kursgebühr zu verlangen. Dozentenwechsel sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen die Teilnehmer nicht zum Rücktritt von dem Vertrag oder zur Minderung der Gebühr.

Rücktritt

Der Teilnehmer kann bis spätestens 8 Werktage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung ist maßgeblich. Betrifft nicht die Sommerkunstwoche von Mariaberg, hier gelten die AGB von Mariaberg.

Informationen

Informationen zu den einzelnen Kursen erhalten die Teilnehmer beim jeweiligen Veranstalter des Kurses. Änderungen, welche bei Veranstaltungen oder Kursen erforderlich sind, werden in den Amtsblättern der Städte und Gemeinden Gammertingen, Veringenstadt, Hettingen, Neufra und Winterlingen bekannt gegeben.

Hausordnung

Die Hausordnung des jeweiligen Bildungsträgers ist einzuhalten. Die Akademie Laucherttal ist in allen Unterrichtsräumen nur Gast. Deshalb haben die Teilnehmer/innen die Unterrichtsräume so zu verlassen, wie sie sie vorgefunden haben. In den Gebäuden herrscht Rauchverbot.

Urheberrecht

Arbeitsmittel und Materialien, die die Teilnehmer ggf. im Rahmen von Veranstaltungen erhalten, sowie insgesamt die Inhalte von Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung ist nur für den Eigenbedarf des jeweiligen Teilnehmers gestattet. Die Weitergabe von Vervielfältigungsstücken ist untersagt.

Haftung

Der Besuch aller Veranstaltungen ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere auch auf den Wegen zwischen Veranstaltungs- und Wohnort. Eltern haften für Ihre Kinder. Die Haftung der Akademie für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Akademie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, außer die Akademie hätte eine vertragliche Hauptpflicht verletzt. Ein Anspruch aus Unfall-, Vermögens-, Sach- oder Personenschäden gegen die Akademie besteht nicht. Die Akademie Laucherttal haftet auch nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.

Teilnahmebestätigungen

Teilnehmer erhalten nach Abschluss der Kurse auf Wunsch Teilnehmernachweise oder nach Absolvierung bestimmter Prüfungen, Zeugnisse und Zertifikate.